Rosé
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« am: 26. Mai 2010, 21:38 » |
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Hallo ihr Lieben,
ich weiß zwar nicht, ob das Thema hierein passt, wollte Euch aber mal nach Rat fragen.
Und zwar habe ich letzten Sommer schon bemerkt, dass mein Freund und ich von einem Voyeur im Stadtpark gefilmt worden sind, und das immer und immer wieder. Eigentlich ist es ja kein großes Problem, aber ich finde es nicht gerade schön, wenn man mit seinem Schatz im Sommer leicht bekleidet beim Knutschen gefilmt wird. Kann man dagegen irgendwie rechtlich vorgehen?
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Powergirl
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« Antworten #1 am: 26. Mai 2010, 22:46 » |
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Natürlich! Du hast ein Recht am eigenen Bild! Du kannst zu dem hingehn, der dich gefilmt hat und den Film verlangen! Außerdem kannst du Anzeige gegen ihn erstatten, wenn er dir den Film nicht gibt!
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Richie
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« Antworten #2 am: 27. Mai 2010, 06:14 » |
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Da kann ich Powergirl nur zu stimmen! Evtl. kann man Ihm dann auch was wegen "stalken",... muss man im Einzelfall schauen.
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~Luna~
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« Antworten #3 am: 27. Mai 2010, 07:22 » |
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Rose, kennst Du diese Person?
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Rosé
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« Antworten #4 am: 30. Mai 2010, 13:36 » |
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Seit Ihr Euch sicher? Habe gehört, dass alles, was in der Öffentlichkeit passiert - sozusagen öffentlich ist, und wenn man eben gefilmt wird, dann ist das so. Rose, kennst Du diese Person?
Ich kenne sein Autozeichen und hab mir dann die Personalien von ihm besorgt. Persönlich kennen tue ich ihn aber nicht!
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« Antworten #5 am: 30. Mai 2010, 14:30 » |
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Ich bin ziemlich sicher, dass es nicht erlaubt ist eine Privatperson ohne Erlaubnis/Kenntnis zu filmen. Es gab doch diese Fälle von Spannern auf den Autobahnraststätten, Umkleidekabinen usw. Hab hier mal was gefunden,vielleicht hilft das. gutefrage.netAnsonsten würde ich bei der Polizei fragen, wie es damit aussieht.
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Rosé
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« Antworten #6 am: 30. Mai 2010, 17:11 » |
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@Luna: Danke für den Link, ich habe ihn mir mal durchgelesen. Habe zu diesem Thema auch folgenden Paragraphen entdeckt: § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.Hier steht aber nicht mit Öffentlichkeit, nur mit der Wohnung oder besonders geschützten Raum. Hm... was wäre dann z.B. das Auto?  Natürlich! Du hast ein Recht am eigenen Bild! Du kannst zu dem hingehn, der dich gefilmt hat und den Film verlangen! Außerdem kannst du Anzeige gegen ihn erstatten, wenn er dir den Film nicht gibt!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das tun würde. Glaube eher er würde sich dann "vom Acker" machen oder sagen er hätte nichts gefilmt usw.
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« Antworten #7 am: 30. Mai 2010, 17:21 » |
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Wie oft hat denn derjenige das schon gemacht? Ist das immer dieselbe Stelle? Ansonsten einfach die Polizei anrufen damit sie ihn auf der frischen Tat erwischen können.
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Rosé
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« Antworten #8 am: 30. Mai 2010, 17:30 » |
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Wie oft hat denn derjenige das schon gemacht? Ist das immer dieselbe Stelle? Ansonsten einfach die Polizei anrufen damit sie ihn auf der frischen Tat erwischen können.
An verschiedenen Stellen im großen Stadtpark. Er scheint da wohl öfters unterwegs zusein, hat es also nicht nur persönlich auf uns abgesehen. Letzten Sommer bestimmt 4x. Nagut und was würdest Du dann der Polizei am Telefon erzählen? Oder wenn er dann schon wieder weg ist?
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« Antworten #9 am: 30. Mai 2010, 17:35 » |
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Ich würde der Polizei melden, dass da so jemand rumläuft und das seit langer Zeit schon. Das sollte sie interessieren  Natürlich bringt es nichts, wenn sie dort in Uniformen rumlaufen oder sich mit dem Polizeiwagen dahin stellen.
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« Antworten #10 am: 30. Mai 2010, 19:58 » |
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Natürlich! Du hast ein Recht am eigenen Bild! Du kannst zu dem hingehn, der dich gefilmt hat und den Film verlangen! Außerdem kannst du Anzeige gegen ihn erstatten, wenn er dir den Film nicht gibt!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das tun würde. Glaube eher er würde sich dann "vom Acker" machen oder sagen er hätte nichts gefilmt usw. Ich weiß es von Tagungen und Seminaren, auf denen ich schon war. Bei Gruppenbildern konnte man nix dagegen machen, aber es wurden auch immer wieder Fotos von einzelnen Personen gemacht und man musste unterschreiben, dass man einverstanden ist, dass das Bild verwendet wird (z.B. für Werbung für die nächste Veranstaltung). Wenn man es nicht wollte, konnte man ein Foto von sich einreichen, damit die Tagungsleitung wusste, wen sie nicht zeigen sollte. Lies mal bei Wiki zum Thema "Recht am eigenem Bild": Link „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [12] Link Unter anderem § 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [12] Wenn jemand ein Foto von dir macht und zwar ohne deine Einwilligung, dann kannst du ja nie wissen, ob er/sie es nicht veröffentlichen wird, z.B. im Internet. Also ich würde in jedem Fall hingehen und die Herausgabe des Films verlangen und bei Weigerung die Personalien verlangen und Anzeige stellen oder die Polizei rufen. Wenn die Person einfach abhaut, ist es natürlich sch... Aber ich würde WIRKLICH so vorgehen! Du kannst ja sagen: Er hat Fotos gemacht und ich will nicht, dass irgendwo Bilder von mir veröffentlicht werden. Ich kenne diese Person nicht.
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« Antworten #11 am: 30. Mai 2010, 20:10 » |
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Ja, aber hier geht es ums Spannen und nicht ums Veröffentlichen. Ich vermute, dass diese Person das eher für sich dreht und nicht um das Video ins Netz zu stellen. Bei Veröffentlichung geht es um die Bildrechte. Ich habe gelesen, dass bei einem Bild auf dem mehr als 2 Personen drauf sind, man keine Einwilligung benötigt.
Veröffentlich werden eher Videos wo man nackte Tatsachen sieht und ich vermute, dass das hier nicht der Fall ist.
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« Antworten #12 am: 30. Mai 2010, 21:47 » |
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Ja, Luna, das stimmt auch wieder. Nur, woher weiß man denn, dass diese Person es nicht veröffentlicht? Ich habe auch gelesen, dass man keine Einwilligung benötigt, wenn es mehrere Personen sind, ich dachte bisher immer ab 6 Personen.
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« Antworten #13 am: 01. Jun 2010, 10:38 » |
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Ich würde sowas echt bei der Polizei erfragen, wie das ist und ob das erlaubt sei. Es ist jemand, der es ständig dort filmt. Oder in einem Juraforum fragen, allerdings muss man dort die Fragen so stellen als ob das ein Beispiel ist und sich nicht um einen konkreten Fall handelt. Die Anwälte dürfen wohl keine Beratung über das Internet machen.
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« Antworten #14 am: 01. Jun 2010, 16:08 » |
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Ich würde sowas echt bei der Polizei erfragen, wie das ist und ob das erlaubt sei. Es ist jemand, der es ständig dort filmt. Oder in einem Juraforum fragen, allerdings muss man dort die Fragen so stellen als ob das ein Beispiel ist und sich nicht um einen konkreten Fall handelt. Die Anwälte dürfen wohl keine Beratung über das Internet machen.
Also es gibt Foren, da legt man schon einen konkreten Fall zugrunde, nur darf man keine brisanten Daten in der Frage veröffentlichen. Ich denke, jeder, der da fragt, spielt auf seine Situation an. Meist sind die Foren ja auch kostenpflichtig, d.h. man muss einen "Einsatz" bieten für die Beantwortung. Und das Beratungsergebnis ist schon meist recht präzise. Also fühlt man sich auch übers Netz beraten. Habe für mein "Problem" damals recht gute Tipps bekommen. Aber vermutlich ist die Auskunft bei der Polizei kostengünstiger bzw. frei  .
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