tamagothi
Überall-Mitmischer
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« Antworten #3 am: 06. Okt 2005, 22:14 » |
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An.Di ich hab mal gegoogelt, hier ist ganz goot der unterschied zwischen Fehlgeburt und totgeburt, wleche viele verwechseln
Eine Fehlgeburt oder ein Abort (lateinisch abortus) ist das verfrühte Ende einer Schwangerschaft durch spontanen oder bewusst verursachten Verlust des weniger als 500 g wiegenden Fetus, ohne dass extrauterine Lebensfähigkeit gegeben ist, also vor Ablauf der etwa 22. bis 24. Schwangerschaftswoche. Eine Fehlgeburt unterliegt, anders als die Totgeburt, nicht der standesamtlichen Meldepflicht. Schätzungen zufolge enden in Deutschland jährlich etwa 5.000 Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt, wobei die Rate der Fehlgeburten, die unbemerkt in vergleichsweise frühen Schwangerschaftsstadien ausgelöst wurden, meist nicht als solche auffallen, sondern z.B. als Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus gedeutet werden.
quelle:http://de.wikipedia.org
Eine Totgeburt liegt vor, wenn das geborene Kind mindestens 500 g wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist. Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein.
Ein totgeborenes Kind unterliegt in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht.
Die Eltern haben das Recht, dem Kind den Namen der Mutter oder - bei Namensungleichheit - des Kindsvaters zu geben.
Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben, z.B. Infektionen, Fehlbildungen, Chromosomenbesonderheiten, Mangelversorgung, Schwangerschaftsabbruch z.B. aufgrund medizinischer Indikation nach einem positiven Befund bei Pränataldiagnostik, körperlicher Gewalt (Schläge in den Unteleib), psychosoziale Gründe wie z.B. Krieg, Stress usw..
Verstirbt ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500 g intrauterin oder unter der Geburt, nennt man dieses Ereignis Fehlgeburt.
quelle:http://de.wikipedia.org
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