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Autor Thema: Behindertes Kind - Abtreiben oder bekommen?  (Gelesen 11838 mal)
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Mitglied durch Treffen überprüft Derya
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« Antworten #25 am: 25. Jul 2005, 14:48 »

wenn ich fragen darf was genau für ein gendefekt ist das den kleiner engel?
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Yaso
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« Antworten #26 am: 26. Jul 2005, 13:56 »

Ich weiß jetzt nicht genau, bis zu welcher Woche man wie Abtreiben kann.

Aber wenn die "legale" Ablauffrist fürs Abtreiben vorbei ist, dann MUSS das Kind entweder behindert sein oder aus einer sexuellen Gewalttat herausstammen. Wie gesagt, wie lange man Abtreiben kann, da müsste ich mich schlau machen.

Des weiteren kann es durchaus sein, dass man bei den vorgeburtlichen Untersuchungen feststellt, das Kind könnte/wird eine Behinderung haben, die sich aber später NICHT bestätigt.

Deswegen ist diese ganze vorgeburtliche Diagnostik ebenfalls in Frage zu stellen.
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« Antworten #27 am: 26. Jul 2005, 16:01 »

Die ersten 12Wochen, wenn ich mich nicht irre.
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kitten
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« Antworten #28 am: 26. Jul 2005, 17:43 »

12 wochen darf man legal abtreiben.
wenn ich mich nicht irre... dann dürfen behinderte kinder sogar bis zum 5. monat abgetrieben werden.
ich konnte jetzt nur so schnell nichts im internet finden...

luna ist da sicherlich schneller erfolgreich  Smile
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Kleiner Engel
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« Antworten #29 am: 26. Jul 2005, 19:15 »

Neurofibromatose (NF) bzw. Morbus Recklinghausen ist eine Erbkrankheit mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Schwere und Art des Verlaufes lassen sich bis heute nicht vorhersagen. In Deutschland gibt es ca. 40.000 Betroffene. Die Krankheit wird autosomal (direkt) vererbt. 50% der Betroffenen haben sie ererbt. Bei den anderen 50% tritt sie als Spontanmutation auf. Die Krankheit ist nicht heilbar aber vielfach gut therapierbar. Hauptmerkmal der Krankheit sind hellbraune Hautflecken (Café-au-lait Flecken) und Neurofibrome. Bei Neurofibromen handelt es sich um gutartige Geschwülste bestimmter Nerven- und Bindegewebszellen. Sie können sich an jedem Körperteil bilden. Man unterscheidet heute vor allem 2 Formen der Neurofibromatose, die unterschiedlichen Erkrankungen entsprechen: Neurofibromatose Typ 1 wird verursacht durch Genveränderungen auf Chromosomen 17 und weist mindestens 2 der folgenden Merkmale auf: Neurofibrome (auch plexiform); Café-au-lait-Flecken (mind. 6 Stk); Skoliosen; Tumoren am Sehnerv; Irisknötchen; Axillary Freckling; Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen (z.B. ADS); Knochenveränderungen. Neurofibromatose Typ 2 wird verursacht durch Genveränderung auf Chromosomen 22 und weist folgende Merkmale auf:Tumoren am Hörnerv (Akustikusneurinomen); (wenige) Café-au-lait Flecken, Hirntumoren und Tumoren der Wirbelsäule; Linsentrübung (des Auges)Irisknötchen

ich selber hab nur die mehrere Café-au-lait-Flecken und Irisknötchen die aber so nicht zu sehen sind.  aber man kann nicht sagen wie es sich auf das ungeborene übertrgt es kann dann eben Tumoren am Hörnerv , Sehnerv oder Hirntumoren und Tumoren der Wirbelsäule haben. Es können dadurck körperliche als auch geistig behinderte Kinder auf die Welt kommen.
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Yaso
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« Antworten #30 am: 28. Jul 2005, 20:55 »

Möchtest oder hast du denn Kinder, Kleiner Engel?
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Kleiner Engel
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« Antworten #31 am: 28. Jul 2005, 21:04 »

Hab noch keine Kinder, möcht aber schon mal welche.
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« Antworten #32 am: 29. Jul 2005, 07:55 »

Für mich ist die Chance, ein BEHINDERTES Kind zu kriegen, kein Überlegen wert. Für mich würde "nur" das Kind zählen, egal ob behindert oder nicht. Wenn ich mich für Kinder in der Lage fühle, dann wahrscheinlich auch für ein behindertes.

Ich habe teilweise in einer Behinderteneinrichtung gearbeitet und es ist echt ein körperlicher Kraftaufwand (je nach Behinderung); aber wenn ich Teenies so vergleiche, ist es für mich psychisch schwieriger, die tagtäglichen Konfrontationen und Diskussionen durchzuhalten und ruhig und fair zu bleiben als dann den körperlichen Aufwand einer Intensivpflege.

Klar gibt es bei behinderten Kindern auch enormen seelischen Stress, aber...

Die Frage nach Abtreibung eines eventuell behinderten Kindes wird ja oft mit der persönlichen Kraft intensiver Rundumpflege verbunden.

Für mich ist Kind Kind, egal ob behindert oder nicht! Und einen Vorteil hat es, ein behindertes Kind zu haben... Die richtigen Muttertiere unter uns können es gaaaaanz lange beknuddeln, was sich ein gesunder Teenager nicht mehr gefallen lässt.

Ich selbst habe eine Freundin, die Neurofibromatose hat. Sie hat gelernt, damit zu leben und sich zu arrangieren. Sie hat zwei Kinder, die immer mal wieder zur Kontrolle müssen, aber bis her... Alles gut! Sie hat aber auch zwei Kinder verloren (1 Abgang, 1 Lebendgeburt). Sie vermisst ihre Kinder heute noch.

Dir "kleiner Engel" alles alles Liebe und ganz viel Kraft für Dein Leben! Vielleicht kann ich ein klein bischen nachempfinden, was Du alles durchmachen musst. ~ Ich hab fast ständig Angst um meine Freundin. Sie hat diese dinger leider auch im Kopf und in der Wirbelsäule. Ständige Kopfschmerzen sind "nur" ein Symptom.

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« Antworten #33 am: 29. Jul 2005, 09:40 »

@Lindgrün, wie kommst Du jedoch auf den Erzieher Job?
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« Antworten #34 am: 29. Jul 2005, 10:20 »

Ich hab in der damaligen DDR kirchliche Kindergärtnerin mit Zusatzausbildung für körperlich und geistig Schwerstbehinderte gelernt und abgeschlossen. Vorher hab ich eine Ausbildung zur Krippenerzieherin gemacht (die aber nicht ganz abgeschlossen).

Ich wollte schon immer was mit Kindern machen. Ich liebe Kinder. Sie sind unsre Zukunft und unser Vermächtnis. Ich wollte es besser machen als meine Mutter. Es hat mir einfach Spass gemacht und war mehr Spass als Job.

Der Unterschied zwischen Mutter und Erzieherin sein ist eben der, dass Du als Erzieherin irgendwann Feierabend hast und als Mutter nicht. Und durch meine Vorschädigung dachte ich, dass niemals zu packen.

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« Antworten #35 am: 29. Jul 2005, 10:29 »

Zitat von: "Yaso"
Ich weiß jetzt nicht genau, bis zu welcher Woche man wie Abtreiben kann.

Aber wenn die "legale" Ablauffrist fürs Abtreiben vorbei ist, dann MUSS das Kind entweder behindert sein oder aus einer sexuellen Gewalttat herausstammen. Wie gesagt, wie lange man Abtreiben kann, da müsste ich mich schlau machen.

Des weiteren kann es durchaus sein, dass man bei den vorgeburtlichen Untersuchungen feststellt, das Kind könnte/wird eine Behinderung haben, die sich aber später NICHT bestätigt.

Deswegen ist diese ganze vorgeburtliche Diagnostik ebenfalls in Frage zu stellen.


@Ich kann dir da eine Antwort geben: Man kann das Embryo bis zur der 40 Schwangerschaftswoche abtreiben lassen. Aber es muss bestimmte und gravierende gründe dafür geben...und es gibt in Deutschland nur zwei Ärzte die das dann ab der 20. Woche auch durchführen.
Es wird auch alles legal gemacht, aber die Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft werden informiert, weil es in dem moment als "mord" angesehn wird.
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« Antworten #36 am: 29. Jul 2005, 11:50 »

bis zur 40. woche? das ist ja der reinste wahnsinn... sowas sehe ich auch als mord an und kann das in keinster weise unterstützen!!!!
das ist ja quasi ein "fertiges" kind... wenn ich mir das vorstelle...oh nein.. was müssen das für gründe sein... und vorallem wie kann eine mutter so etwas entscheiden?!
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« Antworten #37 am: 29. Jul 2005, 11:57 »

Ich finde es aber auch schlimm ein gesundes kind in der ersten wochen abzutreiben...denn leben ist leben ob es in der 1. woche oder in der 40. Woche ist...
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« Antworten #38 am: 29. Jul 2005, 15:01 »

40 SSW?
Dann kannst du gleich Gebären
Ein Baby ist Heut zu tage schon ab der 23 SSW Lebensfähig
Und was ist wenn das Baby gesund zu welt kommt, und dann durch Komplikationen Behinderung davon trägt?

Risiko gibt es immer und überalle.....
Garantie gibt es nur bei Media Markt.....Aber Babys hab ich da noch nicht gesehn kopfkratz
Lindgrün Kompliment[/b]

Durch einer Fruchtwasser Untersuchung bis zur 15 SSW , kann man Eindeutig  feststellen lassen was mit dem Kind ist

Herausgefunden werden kann : Geschlecht , gene, Behindert oder Gesund.....
Halt das Wichtigste
Meine Freundin wollte dies aber nicht da sie zu Spät war (über 20 SSW) , hätte das trozdem lassen machen können....Aber Ihr war das zu gefährlich da  1999 zwei Babys dadurch gestorben sein sollen.....
Eins soll wohl im Köpfchen und eins im Bauch getroffen sein sollen.....

Ich weiss es nicht, ich geb es nur so weiter

Aber das wäre eine möglichkeit und vor der 8 SSW wohl auch Ungefährlich......
Durch den Bauchnabel fahren die mit einer Nadel in die Fruchtblase, zapfen etwas Fruchtwasser ab und dieses wird Untersucht und sagt alles was dem Baby betrifft

Entweder auf eigenen Wunsch, kostest dann, oder es muss ein Verdacht vorliegen....
Wo in der Familie was ist mit Behinderung wird es auch von der Kasse übernommen
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« Antworten #39 am: 29. Jul 2005, 20:17 »

Eine solche Fruchtwasseruntersuchung muss aber auch für die Mutter ziemlich schmerzhaft sein  Surprised

Ich denke, dass nur in höchstbesonderen Fällen noch in der 40 Woche noch abgetrieben werden kann, z. B. wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel steht oder bei Tod des Kindes usw - ich habe keine Ahnung. Ich habe versucht es zu ergoogeln, scheint es aber schwieriger zu sein als ich dachte.

Habe aber diese Seite gefunden: abtreibung.de
« Letzte Änderung: 24. Sep 2007, 14:47 von ~Luna~ » Gespeichert

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« Antworten #40 am: 03. Aug 2005, 18:16 »

² doc: Du kannst bei der Fruchtwasseruntersuchung zwar vieles feststellen aber nicht alles! Außerdem liegt die Fehlgeburtsrate bei 1 %. Das heisst von 100 Frauen verliert eines ihr Kind und das finde ich schon sehr beträchtlich. Man sollte sich sowas dann doch genau überlegen.

² Luna: Stimmt, denn wenn sich in der 40. SSW rausstellt, dass mein Kind eventuell mein Leben gefährdet... Wie entscheidet man sich dann? Bekommt man das Kind, obwohl man selbst dadurch sterben kann oder opfert man sich quasi für das Lben des Kindes auf?
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« Antworten #41 am: 04. Okt 2005, 18:23 »

eine generelle Meinung hab ich dazu nicht, aber ich persönlich würde wohl abtreiben!! Nicht das ich das kleine Würmchen deshalb weniger lieben würde, nur zweifle ich daran das ich es hinkriegen würde, bestmöglich für mein Baby zu sorgen, und dann würde ich es schweren Herzens wohl abtreiben!! Könnte ich jedoch nicht mehr abtreiben, würde ich das kind jedoch nicht abschieben, sondern es irgendwie versuchen hinzukriegen
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